Rechtsform: Warum eine Genossenschaft?

Wir haben uns ausführlich mit der Rechtsform der künftigen Trägergesellschaft für den Kauf des Tagungshauses beschäftigt. Dafür haben wir uns mit Steuerberatern und Gründungsberatern ausgetauscht, eigene Erfahrungen aus der Führung von Vereinen eingebracht und ergänzend KI genutzt. So ist eine Gegenüberstellung der wichtigsten Rahmenbedingungen für folgende Optionen entstanden:

  • Verein (e.V.)
  • gemeinnützige GmbH (gGmbH)
  • Genossenschaft (eG)

Hier die Gegenüberstellung der zentralen Kriterien:

KriteriumVerein (e.V.)gGmbH (gemeinnützige GmbH)Genossenschaft (eG)
GründungsmitgliederMin. 7 (für Eintragung)Min. 1 Gesellschafter6 Mitglieder (große Genossenschaft für WKK)
MitgliederstrukturOffene Mitgliedschaft, oft ehrenamtlich, alle Gleichberechtigt, keine Strukturierung in aktive und passive Mitglieder möglich, Regelungen für juristische Mitglieder (z.B. ZIPAT) möglichGeschlossener Kreis, GesellschafterOffene Mitgliedschaft, viele Beteiligte möglich, Strukturierung in aktive und passive Mitglieder möglich, Regelungen für juristische Mitglieder (z.B. ZIPAT) möglich
FinanzierungSpenden, Mitgliedsbeiträge, FördergelderEigenkapital, Gesellschaftereinlagen, KrediteGeschäftsanteile/ Einlagen/Spenden der Mitglieder, Kredite, Fördergelder
HaftungNur mit VereinsvermögenBeschränkt auf Stammkapital (mind. 25.000 €)Beschränkt auf Geschäftsanteile/Einlagen
GewinnverwendungKeine Ausschüttung, nur gemeinnützige ZweckeKeine Ausschüttung, nur gemeinnützige ZweckeGewinn kann an Mitglieder ausgeschüttet werden (Dividende)
SteuernGemeinnützig: Steuerbefreiung möglichGemeinnützig: Steuerbefreiung möglichKörperschaftsteuerpflichtig, vermutlich gering, da kaum Gewinne
Führung/OrganeVorstand (ehrenamtlich / hauptamtlich), MitgliederversammlungGeschäftsführer, Gesellschafter-versammlungVorstand, Aufsichtsrat, Generalversammlung
MitbestimmungJedes Mitglied hat eine StimmeNach KapitalanteilenJedes Mitglied hat eine Stimme (Demokratieprinzip)
FlexibilitätSatzung kann flexibel gestaltet werdenGesellschaftsvertrag bindendSatzung kann flexibel gestaltet werden, Genossenschaftsgesetz (GenG) ist zu beachten
Eignung für TagungshausGut für rein gemeinnützige Nutzung, viele EhrenamtlicheGut für professionellen Betrieb, wenn Kapitalgeber im HintergrundIdeal für viele Beteiligte, demokratische Struktur, Finanzierung über Anteile/Einlagen
Kosten GründungGering (Notar, Eintragung: ca. 200–500 €)Hoch (Notar, Stammkapital: mind. 25.000 €)Mittel (Notar, Eintragung: ca. 6.000 € für große Genossenschaft)
Laufende KostenGering (Mitgliederverwaltung)Mittel (Buchhaltung, Steuerberater)Mittel (Prüfungsverband, Buchhaltung)

Mit Blick auf Solidarität, Gleichheit, Gerechtigkeit und ein hohes Maß an Selbstverantwortung – bei gleichzeitig größtmöglichem Entscheidungsspielraum – haben wir uns für die Genossenschaft als Rechtsform entschieden. In dieser Form lassen sich folgende Prinzipien am besten umsetzen:

  • Eine basisdemokratische Struktur ist möglich (1 Mitglied = 1 Stimme).
  • Der laufende organisatorische Aufwand bleibt für die Verantwortlichen handhabbar.
  • Viele Menschen können sich über Geschäftsanteile finanziell beteiligen.
  • Die Immobilie kann langfristig und stabil finanziert werden.
  • Es bleibt finanzielle Flexibilität möglich (z. B. Reinvestitionen oder – je nach Beschluss – Ausschüttungen).

Ein Tagungshaus über eine Genossenschaft mit vielen Mitgliedern und Einlagen zu finanzieren, ist ein klassisches und gut umsetzbares Modell. Ein wesentlicher Vorteil: Niemand haftet mit Privatvermögen – die Haftung ist auf die Höhe der Einlage begrenzt.

Da die Genossenschaft den Kauf und Erhalt der Immobilie als Ziel hat, besteht zudem eine hohe Sicherheit für den Werterhalt der Einlagen. Sollte das Modell nicht (mehr) funktionieren, kann die Immobilie veräußert werden und Einlagen können wieder ausgezahlt werden.

Für die Gründung stehen Beratungsmöglichkeiten durch Genossenschaftsverbände zur Verfügung. Ein erstes ausführliches Gespräch hat bereits stattgefunden. Der Genossenschaftsverband GVR (genoverband.de) hat uns im Anschluss umfassende Unterlagen zum Gründungsablauf, zur Satzung und zur Finanzplanung zur Verfügung gestellt. Eine Begleitung bis zur Anerkennung ist vorgesehen.

Uns ist wichtig, dass in der Genossenschaft unterschiedliche Formen der Beteiligung möglich sind – finanziell, über Engagement oder beides. Es soll Mitgliedschaften geben, die vor allem über Einlagen tragen, und solche, die zusätzlich eine aktive Rolle übernehmen. Entsprechende Modelle sind grundsätzlich möglich und werden derzeit geprüft.

Ebenso soll eine Mitgliedschaft – nach einer noch festzulegenden Kündigungsfrist – wieder beendet werden können; Einlagen sollen dann entsprechend zur Verfügung stehen. Das muss in einer passgenauen und juristisch sicheren Satzung ausgearbeitet und geregelt werden.

Sobald ein ausreichender Betrag über die Absichtserklärungen realisiert wird, beginnen die Kaufverhandlungen mit Walter. Im nächsten Schritt wird eine Versammlung zur Gründung der Genossenschaft einberufen.

In dieser Gründungsversammlung werden wir u.a. über die Höhe der Genossenschaftsanteile (Einlagen können dann auch ein vielfaches davon sein), die Satzung und die Besetzung der Funktionen (Vorstand / Aufsichtsrat u.a.) gemeinsam entscheiden. Schritt für Schritt geht es dann weiter.